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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 – 1 DB 1.07

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:110907B1DB1.07.0

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.

Gründe

Randnummer 1

Der frühere Beamte hat gegen die mit Beschluss des ... Verwaltungsgerichts ... vom 16. Juli 2007 erfolgte Ablehnung seines Antrags auf Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrages rechtswirksam Beschwerde eingelegt.

Randnummer 2

Mit Schriftsatz vom 6. September 2007 hat er seine Beschwerde zurückgenommen. Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.

Zitierte Vorschriften

§ 85 BDG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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