Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 19.10.2005 – 1 D 14.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:191005U1D14.04.0
Tenor
1. Die Berufung der Einleitungsbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ... vom 29. Juli 2004 wird zurückgewiesen.
2. Auf die Berufung des Ministerialdirigenten ... wird das Urteil aufgehoben. Der Beamte wird freigesprochen.
3. Die Kosten des Verfahrens und die dem Beamten hierin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
Gründe
I
1. vor dem 21. August 2001 jahrelang innerhalb der Dienstzeit in diensteigenen Kladden personenbezogene Daten und ehrverletzende, herabwürdigende und geringschätzige Bemerkungen über ihm unterstellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzeichnete
2. und diese unverschlossen aufbewahrte, sodass diese davon Kenntnis erlangten.
II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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