Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 – 1 D 12.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:201005U1D12.04.0
Tenor
1. Auf die Berufung des Bundesbahnobersekretärs a.D. ... wird das Urteil des ... Verwaltungsgerichts ... vom 1. März 2004 dahin geändert, dass der Unterhaltsbeitrag für die Dauer von 12 Monaten auf 75 v.H. des erdienten Ruhegehalts festgesetzt wird.
2. Der Ruhestandsbeamte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I / II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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