Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 29.09.2005 – 1 C 32.04
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:290905U1C32.04.0
Tenor
1. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. September 2004 wird aufgehoben.
2. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Gründe
I / I
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