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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.10.2002 – 1 C 14.02

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2002:301002B1C14.02.0

Tenor

Der Beiladungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. April 1995 wird aufgehoben.

Gründe

Der im Tenor bezeichnete Beschluss, mit dem die Bundesrepublik Deutschland beigeladen worden ist, wird aufgehoben im Hinblick auf das Außerkrafttreten der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 gemäß Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl I S. 1618; vgl. zum früheren Erfordernis einer Beiladung der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von § 3 Satz 1 der erwähnten Verordnung Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - BVerwGE 67, 173).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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