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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 08.09.2014 – 1 B 7/14, 1 B 7/14 (1 C 22/14)

Revisionszulassung; Anforderungen an den erforderlichen "rechtmäßigen Aufenthalt"
Spruchkörper
1. Senat
Normenkette
§ 4a Abs 1 FreizügG/EU

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an den für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlichen "rechtmäßigen Aufenthalt" im Falle einer Unionsbürgerin zu stellen sind, deren Herkunftsstaat bereits während der maßgeblichen Voraufenthaltszeiten Mitgliedstaat der Union gewesen ist.

Randnummer 3

Auf die von der Beschwerde weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es danach nicht mehr an.

Randnummer 4

Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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