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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.07.2011 – 1 B 5/11, 1 B 5/11 (1 C 9/11)

Ehegattennachzug zu Deutschen; "hinkende" Ehe; Revisionszulassung
Spruchkörper
1. Senat
Normenkette
§ 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angesichts einer sogenannten "hinkenden" Ehe weiter zu klären.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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