Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.07.2011 – 1 B 5/11, 1 B 5/11 (1 C 9/11)
Ehegattennachzug zu Deutschen; "hinkende" Ehe; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 1. Senat
- Normenkette
- § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
Randnummer 2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angesichts einer sogenannten "hinkenden" Ehe weiter zu klären.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 1 B 5/11, 1 B 5/11 (1 C 9/11) entschieden?“