Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 27.03.2017 – 1 B 23/17, 1 B 23/17 (1 C 6/17)

Revisionszulassung; Voraussetzung für das Feststehen der Abschiebungsdurchführbarkeit
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2017:270317B1B23.17.0
Normenkette
§ 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, weil sie dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Fragen geben kann, unter welchen Voraussetzungen im Sinne des § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG "feststeht", dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, und welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn dies nicht der Fall ist

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 1 B 23/17, 1 B 23/17 (1 C 6/17) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten