Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.10.2014 – 1 B 15/14, 1 B 15/14 (1 C 30/14)
Revisionszulassung; Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über (nachträglichen) Aufnahmeantrag und bei Antrag über Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2014:271014B1B15.14.0
- Normenkette
- § 15 Abs 1 BVFG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, weil sie dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung geben kann, welche Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über einen (nachträglichen) Aufnahmeantrag und einen Antrag über Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG zu Grunde zu legen ist.
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