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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.08.2017 – 1 B 1/17, 1 B 1/17 (1 C 21/17)

Revisionszulassung; Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2017:010817B1B1.17.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur weiteren Klärung der Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots geben.

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