Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.08.2017 – 1 B 1/17, 1 B 1/17 (1 C 21/17)
Revisionszulassung; Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2017:010817B1B1.17.0
- Normenkette
- § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet.
Randnummer 2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur weiteren Klärung der Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots geben.
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