Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 07.05.2003 – XII ZR 140/01
- Spruchkörper
- 12. Zivilsenat
- Normenkette
- §§ 653 Abs. 1 Satz 3, 654 Abs. 1 ZPO
Leitsatz
Der Einwand der Erfüllung der Unterhaltsansprüche kann nicht bereits im Annexverfahren des § 653 ZPO, sondern erst im Rahmen einer anschließenden Korrekturklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden.
Zitierte Vorschriften
§ 653 ZPO, § 654 ZPO
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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