Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 07.04.2004 – XII ZB 79/04
- Spruchkörper
- 12. Zivilsenat
- Normenkette
- §§ 8 Abs. 2 Satz 3, 6 Abs. 2 Satz 2 SorgeRÜbkAG
Leitsatz
Im Verfahren nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz findet ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in XII ZB 79/04 entschieden?“