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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 07.04.2004 – XII ZB 79/04

Spruchkörper
12. Zivilsenat
Normenkette
§§ 8 Abs. 2 Satz 3, 6 Abs. 2 Satz 2 SorgeRÜbkAG

Leitsatz

Im Verfahren nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz findet ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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„Was hat BGH in XII ZB 79/04 entschieden?“

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