Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 08.07.2025 – XI ZB 7/24

Spruchkörper
11. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:080725BXIZB7.24.0

Tenor

Der Beigeladene Prof. Dr. W. wird zum neuen Musterkläger bestimmt.

Gründe

Randnummer 1

Der bisherige Musterkläger, Herr M. , ist verstorben. Seine Prozessbevollmächtigten haben die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Bestimmung des neuen Musterklägers (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 KapMuG in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung (im Folgenden für alle Vorschriften: aF)) kann aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2023 - II ZB 14/22, juris mwN). Nach Anhörung der Musterbeklagten zu 1 und der Beigeladenen wird der Beigeladene Prof. Dr. W. nach billigem Ermessen gemäß § 9 Abs. 2 KapMuG aF zum neuen Musterkläger bestimmt. Mit der Bestimmung zum Musterkläger wird er gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 KapMuG aF Musterrechtsbeschwerdegegner.

Ellenberger Grüneberg Derstadt

Sturm Ettl

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in XI ZB 7/24 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten