Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 13.07.2021 – X ZR 84/20
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
Tenor
Der Streitwert für beide Instanzen des Patentnichtigkeitsverfahrens wird auf
8,75 Millionen Euro
festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Maßgeblich ist der Streitwert der Verletzungsverfahren zuzüglich eines Zuschlags von 25 %. Die Werte sind nicht zu addieren, weil die Verfahren dieselbe angegriffene Ausführungsform betreffen. Ausschlaggebend ist deshalb der höchste Verletzungsstreitwert. Dieser beträgt 7 Millionen Euro.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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