Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 02.12.2008 – X ZR 80/07

Spruchkörper
10. Zivilsenat
Normenkette
§ 545 Abs. 1 ZPO

Leitsatz

Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

Tenor

Die Revision gegen das am 7. Juni 2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2008 Bezug genommen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in X ZR 80/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten