Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 02.12.2008 – X ZR 80/07
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
- Normenkette
- § 545 Abs. 1 ZPO
Leitsatz
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.
Tenor
Die Revision gegen das am 7. Juni 2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2008 Bezug genommen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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