Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 03.04.2018 – X ZR 76/16

Spruchkörper
10. Zivilsenat

Tenor

Die Aussetzung des Verfahrens wird aufgehoben.

Das an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungsersuchen wird aufgehoben.

Gründe

Randnummer 1

Die dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV mit Beschluss vom 28. November 2017 vorgelegte Frage zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 2018 in den verbundenen Rechtssachen C-274/16, C-447/16 und C-448/16 beantwortet. Damit ist der Grund für das Ersuchen um Vorabentscheidung, das beim Europäischen Gerichtshof unter dem Aktenzeichen C-15/18 geführt wird, entfallen. Die Aussetzung des beim Bundesgerichtshof geführten Verfahrens ist daher aufzuheben.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in X ZR 76/16 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten