Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Versäumnisurteil vom 24.10.2000 – X ZR 72/98
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
Leitsatz
Wetterführungspläne UrhG § 69 b; ArbnErfG §§ 2, 3, 9 ff.
Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner betrieblichen Aufgaben geschaffen, kommt ein Anspruch auf Arbeitnehmervergütung grundsätzlich nicht in Betracht.
Tenor
Der Tenor des Versäumnisurteil vom 24. Oktober 2000 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß das Verkündungsdatum des angefochtenen Berufungsurteils statt 22. Januar 1998 richtig lautet:
5. März 1998
und es bei dem Datum des Verhandlungstermins, auf dem die Entscheidung des Senats beruht, richtig heißt:
11. Juli 2000.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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