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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 05.10.2021 – X ZR 14/20

Spruchkörper
10. Zivilsenat

Tenor

Der Antragstellerin wird Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahrens (2 Ni 14/17 [EP], verbunden mit 2 Ni 20/17 [EP]) und des vorliegenden Berufungsverfahrens gewährt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antragstellerin ist Einsicht in die gesamte Nichtigkeitsakte zu gewähren.

Randnummer 2

Die von der Klägerin zu 2) erhobenen Einwände im Hinblick auf Aktenteile, die parallel geführte Verletzungsverfahren betreffen, hat der Senat bereits in mehreren Beschlüssen als nicht durchgreifend beurteilt. Neue Gesichtspunkte, die zu einer abweichenden Beurteilung führen könnten, zeigt die Klägerin zu 2) nicht auf.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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