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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 30.09.2003 – X ZR 114/00

Spruchkörper
10. Zivilsenat
Normenkette
§ 286 G ZPO

Leitsatz

Blasenfreie Gummibahn II Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann sich eine Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei ergeben, dem Gegner gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zu bieten, wozu namentlich die Spezifizierung von Tatsachen gehören kann, wenn und soweit diese der mit der Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne weiteres möglich als auch zumutbar erscheint. Dieser Grundsatz findet auch im Patentverletzungsprozeß Anwendung.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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