Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 16.03.2022 – VIII ZR 337/20

Spruchkörper
8. Zivilsenat

Tenor

Die Kostenentscheidung in dem Urteil des Landgerichts Kiel vom 10. November 2020 wird dahingehend geändert, dass der Kläger 55 % und der Beklagte 45 % der Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen.

Gründe

Randnummer 1

Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter III 3 im Hinweisbeschluss des Senats vom 25. Januar 2022 Bezug genommen. Eine Stellungnahme der Parteien zu der beabsichtigten Korrektur der Kostenentscheidung ist innerhalb der hierzu in dem Hinweisbeschluss gesetzten Frist nicht erfolgt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in VIII ZR 337/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten