Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 – VIII ZR 215/09

Spruchkörper
8. Zivilsenat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 9. November 2010 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Der Senat hat in dem Beschluss vom 9. November 2010 das von der Anhörungsrüge als übergangen gerügte Vorbringen geprüft, aber nicht für durchgreifend erachtet. Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ab (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, unter II 2).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in VIII ZR 215/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten