Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 14.07.2020 – VIII ZA 8/20
- Spruchkörper
- 8. Zivilsenat
Tenor
Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 10. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Senat hat in dem Beschluss vom 10. Juni 2020 das von der Anhörungsrüge als übergangen gerügte Vorbringen geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO
ab (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63 unter II 2).
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in VIII ZA 8/20 entschieden?“