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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 – VII ZR 107/03

Spruchkörper
7. Zivilsenat

Gründe

Das gleiche gilt im Tatbestand des Urteils auf Seite 3, 5. Absatz, 4. Zeile.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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