Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 – VII ZB 8/04

Spruchkörper
7. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2003 wird verworfen.

Gründe

Der Beschluß des Landgerichts Frankfurts am Main ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist nicht statthaft.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in VII ZB 8/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten