Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 16.02.2021 – VI ZR 63/19
- Spruchkörper
- 6. Zivilsenat
Tenor
Das Vorabentscheidungsersuchen vom 13. Oktober 2020 wird zurückgenommen.
Gründe
Randnummer 1
Der Senat sieht die dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 13. Oktober 2020 (VersR 2021, 120) vorgelegte Frage durch das Urteil des Unionsgerichtshofs vom 24. November 2020 (C-59/19, NJW 2021, 144 - Wikingerhof/Booking.com) als geklärt an.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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