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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 05.08.2005 – V ZR 271/04

Spruchkörper
5. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluß vom 9. Juni 2005 wird gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß es in Absatz 1 des Tenors statt 8. September 2004 richtig

24. November 2004

heißen muß.

Gründe

Randnummer 1

Klein Zoll Stresemann

Randnummer 2

Czub Roth

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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