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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 14.12.2012 – V ZR 179/11

Spruchkörper
5. Zivilsenat

Tenor

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren unter Abänderung des Beschlusses vom 16. November 2012 auf 785.985,90 € festgesetzt.

Gründe

Die bei dem Amtsgericht Köln hinterlegte Abrechnungssumme aus den Lebensversicherungen, um deren Freigabe die Parteien streiten, beträgt nach der Hinterlegungsmittelung des Amtsgerichts vom 22. Januar 2008

(81 HL 1066/07) 785.985,90 € und nicht, wie in der mündlichen Verhandlung irrtümlich angenommen, 758.985,90 €.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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