Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 14.12.2012 – V ZR 179/11
- Spruchkörper
- 5. Zivilsenat
Tenor
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren unter Abänderung des Beschlusses vom 16. November 2012 auf 785.985,90 € festgesetzt.
Gründe
Die bei dem Amtsgericht Köln hinterlegte Abrechnungssumme aus den Lebensversicherungen, um deren Freigabe die Parteien streiten, beträgt nach der Hinterlegungsmittelung des Amtsgerichts vom 22. Januar 2008
(81 HL 1066/07) 785.985,90 € und nicht, wie in der mündlichen Verhandlung irrtümlich angenommen, 758.985,90 €.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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