Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 – V ZR 151/09
- Spruchkörper
- 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juli 2009 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
…
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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