Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 20.04.2016 – V ZB 15/15

Spruchkörper
5. Zivilsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn - 1. Zivilkammer - vom 4. Dezember 2014 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Haftanordnung ist rechtsfehlerfrei auf § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 AufenthG in der bis zum 31. Juli 2015 geltenden Fassung gestützt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 11 ff.). Der gerügte Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG kann nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft führen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, NVwZ-RR 2016, 275 Rn. 10 ff.).

Randnummer 2

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in V ZB 15/15 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten