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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 25.04.2018 – KZR 55/17

Spruchkörper
Kartellsenat

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens: 3.495.686,30 €.

Gründe

Randnummer 1

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO. Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, entscheidet der Senat nur noch über die Kosten des Verfahrens. Diese werden entsprechend den gleichlautenden Anträgen der Parteien gegeneinander aufgehoben.

Randnummer 2

Der Wert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wird gemäß § 3 ZPO auf 3.495.686,30 € festgesetzt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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