Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 – IX ZR 89/06
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Das Senatsurteil vom 24. Mai 2007 wird im Tatbestand Rn. 1 wie folgt berichtigt: Statt 15. April 2004 heißt es richtig 15. November 2004.
Gründe
Randnummer 1
Die Besprechung fand am 15. November 2004 statt. Versehentlich wurde insoweit ein Schreibfehler aus dem amtsgerichtlichen Urteil übernommen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in IX ZR 89/06 entschieden?“