Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 15.07.2021 – IX ZR 18/20
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Richter am Bundesgerichtshof vom 18. Mai 2021 wird für begründet erklärt.
Gründe
Das Ablehnungsgesuch ist begründet. Der dargestellte und von der Klägerin in Bezug genommene Sachverhalt ist geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu rechtfertigen. Unerheblich ist, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16, NJW 2018, 1307 Rn. 17).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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