Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 – IX ZR 124/04

Spruchkörper
9. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 27. Mai 2004 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.763.316,74 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).

Randnummer 2

Die von dem angefochtenen "Unternehmenskauf- und Einbringungsvertrag" vom 31. März 2000 betroffenen Aktiva und Passiva waren allesamt keine solchen der Schuldnerin, sondern ihrer Tochtergesellschaften. Dem Berufungsgericht ist deshalb darin zuzustimmen, dass das Vermögen der Schuldnerin ohne Abschluss des genannten Vertrages nicht größer gewesen wäre. Dem Vermögen der Schuldnerin ist nichts entzogen worden, was der Beklagten als Vorteil zugeflossen ist.

Randnummer 3

Die Voraussetzungen einer mittelbaren Zuwendung liegen nicht vor. Von einer solchen spricht man, wenn der Schuldner einen Drittschuldner veranlasst, die von diesem geschuldete Leistung nicht ihm, sondern einem Gläubiger des Schuldners zu erbringen (HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 129 Rn. 27 mit weiteren Nachweisen). Soweit die neu gegründete N. der Beklagten die Bezahlung der Wechselverbindlichkeiten garantiert hat, ist nichts aus dem Vermögen der Schuldnerin oder sonst für deren Rechnung geleistet worden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IX ZR 124/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten