Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 26.07.2007 – IX ZB 79/07
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Das als Rechtsbeschwerde geltende Rechtsmittel gegen den Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 30. März 2007 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in IX ZB 79/07 entschieden?“