Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 14.09.2020 – IX ZB 78/19

Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht
Spruchkörper
9. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:BGH:2020:140920BIXZB78.19.0
Normenkette
§ 4 InsO, § 64 InsO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 577 Abs 1 S 2 ZPO

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 8. Oktober 2019 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 als unzulässig verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 4 InsO, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen. Im Verfahren zur Festsetzung der Verwaltervergütung ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 4). Diese Voraussetzung liegt nicht vor, da der Beschluss vom 8. Oktober 2019 weder im Tenor noch in den Gründen einen Ausspruch der Zulassung der Rechtsbeschwerde enthält. Schweigt das Beschwerdegericht zur Frage der Zulassung, ist die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7). Dies würde auch dann gelten, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, MDR 2016, 1352 Rn. 3). Die Nichtzulassung ist auch nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113).

Randnummer 2

Darüber hinaus ist die Rechtsbeschwerde auch deswegen unzulässig, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 4 InsO, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 GVG, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

Grupp | | Gehrlein | | Schoppmeyer

| Röhl | | Selbmann |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IX ZB 78/19 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten