Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 02.06.2020 – IX ZA 5/20

Spruchkörper
9. Zivilsenat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Senatsbeschluss vom 30. April 2020 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Der Schriftsatz der Klägerin vom 20. Mai 2020 gibt keinen Anlass, den Beschluss vom 20. April 2020 abzuändern. Der Senat hat in der Beratung vom 30. April 2020 das Vorbringen der Klägerin in vollem Umfang geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Grund zur Zulassung der Revision nicht ersichtlich ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IX ZA 5/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten