Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 – IV ZR 347/07

Spruchkörper
4. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2007 durch Beschluss nach § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Gründe

Randnummer 1

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Die grundsätzlichen Fragen sind durch die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Senats geklärt (BGHZ 171, 56 und Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 54/04 - VersR 2007, 1119). Das Oberlandesgericht hat aus diesen Entscheidungen die richtigen Folgerungen abgeleitet und mit zutreffender Begründung entschieden, dass die Beklagte von ihrer Verpflichtung zur Leistung nicht frei geworden ist.

Randnummer 2

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. März 2010.

Terno Seiffert Wendt Dr. Kessal-Wulf Felsch

Hinweis: Das Revisionsverfahren ist durch Zurückweisungsbeschluss - mit ergänzender Begründung - erledigt worden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IV ZR 347/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten