Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 19.03.2019 – IV ZR 216/16
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2016 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: bis 3.000 €
Gründe
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung verweist der Senat auf den Hinweisbeschluss vom 14. November 2018. Die Stellungnahme des Klägers vom 21. Januar 2019 hat dem Senat vorgelegen. Sie gibt keinen Anlass für eine weitere Begründung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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