Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 21.05.2003 – IV ZR 209/02
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
- Fundstelle
- BGHZ 155, 69
Leitsatz
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VVG § 12 Abs. 1, AHB § 3 II Nr. 1
Das ernsthafte Geltendmachen eines Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer, das den Anspruch auf Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auslöst und zugleich dessen Verjährung (vom Schluß des betreffenden Jahres an) in Lauf setzt, kann auch einer Streitverkündungsschrift (§ 73 ZPO) zu entnehmen sein.
Zitierte Vorschriften
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