Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 20.11.2002 – IV ZR 197/02
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Leitsatz
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ZPO § 544 Abs. 4
Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 ZPO) gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in IV ZR 197/02 entschieden?“