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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 20.11.2002 – IV ZR 197/02

Spruchkörper
4. Zivilsenat

Leitsatz

_____________________

ZPO § 544 Abs. 4

Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 ZPO) gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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