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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 28.04.2008 – II ZR 207/06

Spruchkörper
2. Zivilsenat
Normenkette
§§ 32 a, 32 b GmbHG; § 110 Abs. 1 InsO

Leitsatz

Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, dass nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihrer Insolvenz - der Insolvenzverwalter das Grundstück unentgeltlich nutzen darf, endet, wenn über das Vermögen des vermietenden Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, nach § 110 Abs. 1 InsO spätestens mit Ablauf des der Insolvenzeröffnung nachfolgenden Kalendermonats (Fortführung von BGHZ 140, 147 ff.; Klarstellung von BGH, Sen.Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, ZIP 2005, 660 ff.).

Zitierte Vorschriften

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