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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 20.06.2005 – II ZR 189/03

Spruchkörper
2. Zivilsenat
Normenkette
§ 936, 930 BGB; § 286 G ZPO

Leitsatz

a) Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache im Wege des Besitzkonstituts veräußert, so setzt ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb die Übergabe der Sache an den Erwerber voraus.

b) Wer den Verzicht auf ein Recht (hier: Vermieterpfandrecht) geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese rechtsvernichtende Einwendung.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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