Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 29.03.2017 – I ZR 59/15

Spruchkörper
1. Zivilsenat

Tenor

Von dem Gesamtstreitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in Höhe von 100.000 € entfallen auf die einzelnen Ansprüche folgende Streitwerte:

Unterlassung 80.000 €, Herausgabe 10.000 €, Auskunft 5.000 €, Schadensersatzfeststellung 5.000 €.

Gründe

Randnummer 1

Die Klägerin hat die Wertfestsetzung für die einzelnen Ansprüche gemäß § 33 Abs. 1 RVG beantragt. Der Antrag ist zulässig.

Randnummer 2

Die Festsetzung der Streitwerte für die einzelnen Ansprüche entspricht dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 2017, die der Senat auch für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren als zutreffend ansieht. Die Klägerin wollte mit der beabsichtigten Revision ihr Begehren in vollem Umfang weiterverfolgen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in I ZR 59/15 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten