Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 – I ZB 35/16

Spruchkörper
1. Zivilsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 25. Januar 2016 wird als unzulässig verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ist nur statthaft, wenn sie im angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eine solche Zulassung ist hier nicht erfolgt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in I ZB 35/16 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten