Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 03.07.2003 – I ZB 30/00
- Spruchkörper
- 1. Zivilsenat
Leitsatz
Katzenstreu MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Zur Frage der Gewährung rechtlichen Gehörs im Fall des Bestreitens der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke in der mündlichen Beschwerdeverhandlung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BGH in I ZB 30/00 entschieden?“