Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 07.09.2021 – I ZB 21/20

Spruchkörper
1. Zivilsenat

Tenor

Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 8.333,33 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

I. Auf den Antrag des Antragstellers zu 11 ist der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde gemäß § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen.

Randnummer 2

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse der Markeninhaberin an der Aufrechterhaltung ihrer Marke. Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 3; Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 Rn. 1; Beschluss vom 1. September 2020 - I ZB 101/19, juris Rn. 2, jeweils mwN). Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hiervon im Streitfall auszugehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht der Bestand der angegriffenen Marke insgesamt war, sondern lediglich der Teil der Entscheidung des Bundespatentgerichts, mit dem dieses die Löschung der angegriffenen Marke für einen Teil der beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 35 bestätigt hat. Den hierauf entfallenden Wert bemisst der Senat im Hinblick darauf, dass die angegriffene Marke Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 und 41 beansprucht, mit einem Sechstel von 50.000 €.

Randnummer 3

II. Über den Antrag entscheidet gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG die Einzelrichterin des Senats.

Randnummer 4

III. Das Verfahren über den Antrag ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 33 Abs. 9 Satz 1 und 2 Halbsatz 1 RVG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in I ZB 21/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten