Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 28.07.2015 – EnVR 5/14
- Spruchkörper
- Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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