Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 27.11.2006 – AnwZ (B) 102/05
- Spruchkörper
- Senat für Anwaltssachen
- Normenkette
- §§ 37 ff. BRAO
Leitsatz
Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen; die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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