Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 25.01.2023 – 6 StR 428/22

Spruchkörper
6. Strafsenat
ECLI
ECLI:DE:BGH:2023:250123B6STR428.22.0

Tenor

1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 5. Juli 2022 wird

a) das Verfahren im Fall II.1 der Urteilsgründe nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt,

b) das vorgenannte Urteil

aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit versuchter Körperverletzung schuldig ist,

bb) im Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt ist.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Randnummer 1

Die Einstellung des Verfahrens bezüglich Fall II.1 hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den Wegfall der für die Tat festgesetzten Freiheitsstrafe von drei Monaten und der Gesamtstrafe zur Folge.

Sander | | Tiemann | | Wenske

| Fritsche | | Arnoldi |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 6 StR 428/22 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten