Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 21.03.2024 – 5 StR 510/23
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2024:210324B5STR510.23.0
Tenor
Dem Nebenkläger A. wird Rechtsanwalt E. aus Hamburg als Beistand bestellt.
Gründe
Randnummer 1
Der Angeklagte ist wegen gefährlicher Körperverletzung zulasten des Nebenklägers verurteilt worden. Dieser hat Revision eingelegt und begehrt die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags. Er beantragt unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts, hilfsweise dessen Bestellung als Beistand.
Randnummer 2
Zitierte Vorschriften
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